Sonntag, 7. August 2011

Bist schwanger – Was, Wie, Wo kann ich was machen??

  ( Hier eine Liste wo ihr Was bekommen könnt. Auch an Hilfen. )
 
Bei uns Hartz 4 Empfänger bekommt man ab der 13. Schwangerschaftswoche einen "Mehrbedarf" von 17 % ( ca. 59 ,- € )des Regelsatzes.
Mütter (allein Erziehende )mit einem minderjährigen Kind bekommen 36 % ( ca. 126 ,- € )des Regelsatzes.
Mütter ( allein Erziehende ) mit mehr als 3 minderjährigen Kinder bekommen max. 60 % ( ca. 205 ,- € ) ( pro Kind 12 % = 41 ,- € )
Dafür einen Antrag bei seinem Hartz - Bearbeiter stellen.
 
Dann hat das Baby einen Anspruch auf 215 ,- €, wovon Das Kindergeld von 184 ,- € abgezogen wird.
Also bekommt ihr für das Baby ca. 31 ,- € als Hartz – Empfänger.

Baby – Erstausstattung ( Arge )
Ihr könnt bei der Arge/Bearbeiterin einen Antrag auf Erstausstattung für´s Baby beantragen.
Dann bekommt ihr maximal folgendes in Teilbeträgen :
Babypauschale Nr. 1 ( vor der Geburt ) = 200 ,- €
Babypauschale Nr. 2 ( nach der Geburt ) = 130 ,- €
Babypauschale Nr. 3 ( 6 Monate nach der Geburt ) = 170 ,- €
Wichtig ( noch zu erwähnen ist ) : Liegt zwischen den Geburten zweier Kinder ein Zeitraum von weniger als 3 Jahren, wird nur 50 % der o.g. Pauschalen bewilligt. Es wird davon ausgegangen das noch Babyausstattung in Teilen noch vorhanden ist.
 
Schwangerschafts – Kleidung
Auch kann man Umstandskleidung beantragen.
Der Pauschalbetrag ist 120 ,- € .
Halbiert sich aber wenn Zwischen den Geburten zweier Kinder ein Zeitraum von weniger als 3 Jahre liegt. Da davon ausgegangen wird, das noch Kleidung in Teilen vorhanden ist.

Kindergeld
Für Kinder bekommt man auch gestaffeltes Kindergeld .
Für das 1 und 2 . Kind 184 ,- €
für das 3 . Kind 190 ,- €
ab dem 4 . Kind 215 ,- €
pro Monat.
Kindergeld wird beim Arbeitsamt deiner Stadt beantragt.

Elterngeld
Und man kann das Elterngeld für 12 ( 14 ) bis 24 ( 26 ) Monate beantragen.
Für uns Hartz 4 Empfänger leider Kein Eltergeld.
Und dann 300 ,- € pro Monat.
Als Guter und Wichtiger Rat : Von den 300 ,- € legt euch 100 bis 150 ,- € zurück. Da nach den 12 ( 14 ) Monaten dann das Elterngeld dann wegfällt und ihr dann pro Monat euch 100 bis 150 ,- € zu eurem Geld dazu nehmen könnt. Und noch ein wichtiger Hintergedanke von mir, so ist es weniger Schmerzlich wenn das Elterngeld ganz weg fällt.
Das Elterngeld wird aber aufgesplittet.
12 Monate die Mutter und 2 Monate der Vater.
Beantragt das Geld nach der Geburt.
Es wird dann für 3 Monate nach Datum des Antragsstellung rückwirkend gezahlt.
Anspruch haben sie wenn :
Sie ihr Baby nach der Geburt selbst betreuen und erziehen werden.
Sie nicht mehr als 30 Std. In der Woche arbeiten.
Sie mit dem Baby ihn einem Haushalt leben.
Und sie ihn Deutschland wohnen.
Jedes Elternteil kann für sich einen Antrag stellen.
Alleinerziehende Mütter oder Väter bekommen dann für die 14 Monate alleine die 300 ,- € ausgezahlt.
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300 ,- € pro Kind.

Hier nun ein Link wo ihr euren Antrag auf Elterngeld hin schickt.
Hier nun ein weiterführender Link zu den Anträgen.

Dann gibt es noch den Geschwisterbonus beim Elterngeld.
Da gibt es maximal 10 % oder 75 ,- € zum Elterngeld dazu.
Altersgrenze für den Anspruch auf´n Geschwisterbonus:
Bei 2 Kindern im Haushalt, bis das ältere der Geschwisterkind 3 Jahre alt ist.
Bei 3 und mehr Kindern im Haushalt genügt es, wenn mindestens 2 Kinder noch nicht 6 Jahre alst sind.
Bei einem behinderten Geschwisterkind genügt es, wenn mindestens 2 Kinder 14 Jahre alt ist.

Dann noch den Unterhaltsvorschuss.( Alleinerziehende )
Wenn der Vater oder Mutter keinen regelmäßigen Unterhalt oder gar kein Unterhalt zahlt/zahlen kann.
Oder eine Vaterschaft ungeklärt ist.
Ein gerichtliches Unterhaltsurteil ist dafür nicht nötig.
Der Unterhaltsvorschuss gibt es maximal für 72 Monatevoder bis zum 12 . Geburtstag.
Das Einkommen spielt da keine Rolle.

Es wird für Kinder bis zum 6. Jahre 281 ,- € gezahlt, da wird das Kindergeld 184 ,- € abgezogen.
Man bekommt für Kinder bis 6. Jahre monatlich 97 ,- €.

Für die Kinder bis zum 12. Jahre bekommt man 322 ,- €, da wird auch das Kindergeld 184 ,- € abgezogen.
Man bekommt für Kinder bis zum 12. Jahr monatlich 138 ,- €.

Caritas
Auch hier gibt es Hilfe.
An ihrem Wohnungsort einmal mit Mutterpass und Ablehungsbescheid wegen Erstausstattung und dem Hartz 4 Bescheid hingehen.
Einmal höfflich nach gefragt ob sie Helfen können.

Diankonie
Auch hier gibt es Hilfe.
An ihrem Wohnungsort einmal einen Termin bei der Schwangerschaftskonfliktberatung machen.
Mit dem Mutterpass hingehen und Höfflich um Hilfe fragen.

AWO
Rund um die Schwangerschaftsberatung.
Dort gibt es auch Hilfen.
Denkt daran immer höfflich fragen.

Sozialdienst Katholischer Frauen
Hier gibt es auch Hilfe.

Pro Familie
Ein Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen.
Vieleicht hat man Glück.

Deutsches Rotes Kreuz
Auch hier gibt es eine Schwangerschaftsberatung.
Die helfen einem wenn es Schwierigkeiten gibt.

Evangelische Kirche
Auch dort gibt es Hilfen.
Die sind auch per Telefon in der Nacht zur Stelle.

Mutterschaftgeld
Während des Mutterschutzes ( 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen, bei Mehrlings- oder Frühgeburten 12 Wochen danach) bekommt man Mutterschaftsgeld.
Bei arbeitslosen Frauen ist das Mutterschaftsgeld in der Höhe vom Krankengeld.

1 Kommentar:

  1. durch die summen die stehn sehe ich das es welche sind die eineige jahre hinterher hängen, denn in allem bekomm ich bzw mein sohn mehr, abgesehen vom kindergeld

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